NN-Artikel zur Aktion in Nürnberg anbei (ganz unten)
Kundgebung zur Versammlungsfreiheit "Auf die Strasse"
Freitag, 20. Juni 2008, 14.00 Uhr, Jakobsplatz vor der CSU Bezirks Zentrale
mit: Stephan Doll, DGB Mittelfranken
Iñigo Schmitt-Reinholtz, Rechtsanwalt für das Bürgerforum Gräfenberg
Jürgen Göppner, ver.di Mittelfranken
Richard Mergner Landesbeauftragter des Bund Naturschutz Bayern
Hauptredner: Klaus Hahnzog, Richter am Bayerischen Verfassungsgerichts
hof, Humanistische Union
Kultureller Beitrag: Werner Lutz
An diesem Tag findet dort eine Sitzung der CSU unter Beteiligung der einen oder anderen CSU-Größe statt.
Attac Nürnberg unterstützt die bayernweite Initiative für die Versammlungsfreiheit. Sobald das Flugblatt dazu fertig ist, werden wir es selbstverständlich weiterleiten.
Hintergrund:
Der Metaller und die Krankenschwester, der Postler, die Busfahrer …. wir alle brauchen die Freiheit, uns zusammenzuschließen und unseren Forderungen öffentlich Nachdruck zu verleihen. Deswegen wenden wir uns entschieden gegen den von der bayerischen Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes. Ein Versammlungsgesetz, das bedeutet:
· eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, z.B. weil
· Fahnen, Anstecker, einheitliche Schilder nach willkürlicher Entscheidung der Polizei bereits gegen das neu erfundene „Militanzverbot“ verstoßen und mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro bestraft werden können
· Versammlungsleiter und Ordner zu „Hilfspolizisten“ gemacht und von Behörden und Polizei als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden können
· Versammlungen nach Gutdünken der Polizei gefilmt und diese Übersichtsaufnahmen beliebig lange aufbewahrt werden können
· zwei Personen, die sich laut unterhalten, bereits als Versammlung gewertet werden können …
· ein Eindringen in Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z.B. weil
· Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen im Vorfeld und vor Ort alle persönlichen Daten an die Polizei weitergeben müssen und die Polizei Versammlungsleiter als „ungeeignet“ ablehnen kann
· der Polizei Zutritt gewährt und ein „angemessener Platz“ bei solchen Veranstaltungen eingeräumt werden muss – sonst sind bis zu 3000 Euro Bußgeld zu zahlen. Nur die Einsatzleitung muss sich den Veranstaltern zu erkennen geben.
· davon selbst nichtöffentliche Versammlungen (z.B. Streikversammlungen) betroffen sein können …
Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll.
Noch vor der Sommerpause soll dieser Anschlag auf eines unserer wichtigsten Grundrechte durch den bayerischen Landtag gehen.
Das müssen und können wir verhindern!