21. Juni 2008

Kundgebung zur Versammlungsfreiheit in München

Auf die Strasse-Für unsere Versammlungsfreiheit!

NN-Artikel zur Aktion anbei (ganz unten)

Kundgebung zur Versammlungsfreiheit "Auf die Strasse"
Samstag, 21. Juni 2008, 11.00 Uhr, DGB-Haus München

Anschließend Demonstration zum Ort der Abschlusskundgebung:
Nymphenburger Str. 64, 80335 München, vor der CSU-Zentrale (Franz Josef Strauß-Haus)

Auftakt mit Klaus Hahnzog, Richter am bayerischen Verfassungsgerichtshof 
Max Mannheimer, Vorsitzender der Lagergemeinschaft Dachau
Abschlusskundgebung: mit Franz Maget, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion
Margarete Bause Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D.
Peter Stark, Betriebsrat Giesecke&Devrient
Fritz Schösser, Vorsitzender DGB Bezirk Bayern

Neben Attac Nürnberg unterstützt  auch Attac Augsburg, Erlangen und München die bayernweite Initiative für die Versammlungsfreiheit.

Die Gewerkschaft ver.di organisiert ab Nürnberg  Busse nach München, Abfahrt am Kornmarkt um 07:30 Uhr, Rückfahrt ab München voraussichtlich gegen 15:00 Uhr.

Für ver.di-Mitglieder ist die Fahrt kostenlos, für alle anderen wird im Bus eine Selbstkostenbeteiligung in Höhe von 13,-- € kassiert.

Anmeldung bei Helga Eckert unter 0911 23557-931 oder helga.eckert(a)verdi.de  (verbindliche Anmeldung ist erforderlich!)

Hintergrund:

Der Metaller und die Krankenschwester, der Postler, die Busfahrer …. wir alle brauchen die Freiheit, uns zusammenzuschließen und unseren Forderungen öffentlich Nachdruck zu verleihen. Deswegen wenden wir uns entschieden gegen den von der bayerischen Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes. Ein Versammlungsgesetz, das bedeutet:

· eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, z.B. weil

· Fahnen, Anstecker, einheitliche Schilder nach willkürlicher Entscheidung der Polizei bereits gegen das neu erfundene „Militanzverbot“ verstoßen und mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro bestraft werden können

· Versammlungsleiter und Ordner zu „Hilfspolizisten“ gemacht und von Behörden und Polizei als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden können

· Versammlungen nach Gutdünken der Polizei gefilmt und diese Übersichtsaufnahmen beliebig lange aufbewahrt werden können

· zwei Personen, die sich laut unterhalten, bereits als Versammlung gewertet werden können …

· ein Eindringen in Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z.B. weil

· Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen im Vorfeld und vor Ort alle persönlichen Daten an die Polizei weitergeben müssen und die Polizei Versammlungsleiter als „ungeeignet“ ablehnen kann

· der Polizei Zutritt gewährt und ein „angemessener Platz“ bei solchen Veranstaltungen eingeräumt werden muss – sonst sind bis zu 3000 Euro Bußgeld zu zahlen. Nur die Einsatzleitung muss sich den Veranstaltern zu erkennen geben.

· davon selbst nichtöffentliche Versammlungen (z.B. Streikversammlungen) betroffen sein können …

Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll.

Noch vor der Sommerpause soll dieser Anschlag auf eines unserer wichtigsten Grundrechte durch den bayerischen Landtag gehen.

Das müssen und können wir verhindern!